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Weiterbildungen für die Mitglieder von einem Betriebsrat
Zahlreiche Unternehmen setzen heute auf einen Betriebsrat und bilden dadurch eine wichtige und ebenso beliebte Arbeitnehmervertretung. Ein Betriebsrat setzt sich immer aus mehreren Mitgliedern zusammen, wobei insbesondere die Vorstände eine wichtige Position einnehmen. Wie ein einfacher Arbeitnehmer hat auch ein Mitglied des Betriebsrates in einem Unternehmen Anspruch auf Weiterbildung und Schulungen. Doch obwohl dieser gesetzlich festgehalten ist, kommt es immer wieder wegen Weiterbildungen zu Streitigkeiten in den Unternehmen. Dabei ist es vor allem die Übernahme der Kosten, die zu Diskrepanzen zwischen BR-Mitgliedern und Arbeitgebern führt. Durch das in Deutschland geltende Gesetz wird vorgeschrieben, dass jedes Mitglied eines Betriebsrats einen Anspruch auf eine Weiterbildung von drei Wochen pro Amtszeit hat. Diese kann das Mitglied in Anspruch nehmen. Die Kosten werden dabei immer durch den Arbeitgeber übernommen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass diese Weiterbildungen auch für seine aktuelle Tätigkeit zuträglich sind. Desweiteren gewährt das Gesetz auch längere Schulungszeiträume. Somit können auch vier oder auch sechs Wochen einer Amtszeit durch Weiterbildungen verbracht werden.
Grundsätzlich beinhaltet das Gesetz keine maximale Zeitangabe, sodass auch nach den bereits absolvierten drei Wochen weitere Fortbildungen in Anspruch genommen werden können. Die Form der geförderten Weiterbildung und die Wahl der jeweiligen Seminare liegen bei einem Mitglied des Betriebsrats nicht in den Händen des Arbeitgebers. Es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit, die ausschließlich durch die Arbeitnehmervertretung geregelt wird. Somit entscheidet sich der Betriebsrat eigenständig, in welchen Bereichen die Mitglieder geschult werden. Wichtig ist jedoch, dass die gesamte Arbeitnehmervertretung für die Teilnahme an der Fortbildung stimmt. Wenn dies der Fall ist, werden die Kosten anstandslos durch den Arbeitgeber übernommen. Auch wenn der Arbeitgeber nicht in die Auswahl der Seminare eingebunden wird, sollte die Kostenübernahme bereits im Voraus geklärt werden, denn nur so lassen sich Diskrepanzen vermeiden. Desweiteren sollte darauf geachtet werden, dass es sich um Weiterbildungen handelt, die dem Unternehmen zuträglich sind.